Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn junge Menschen straffällig geworden sind

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Beratungsangebot für Jugendliche zwischen 14-20 Jahren und deren Familien. Wenn junge Menschen beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, können wir im Strafverfahren beratend und begleitend zur Seite stehen.
Zum Erwachsenwerden gehört auch, sich ausprobieren. Dabei können Grenzen überschritten werden. Leider auch die des Strafrechts. Wir bieten Gespräche für Jugendliche und junge Erwachsene und deren Eltern, bei denen wir über die Tat reden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten verstehen, wie es zu der Straftat kam und was die Beweggründe waren. Gemeinsam besprechen wir, was strafrechtliche Folgen sein können.

Wir sind keine Anwälte und bleiben neutral. Wir versuchen jedoch die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Informationen, die wir erhalten, leiten wir in einem Bericht an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft weiter. Wir informieren und beraten das Gericht zu passenden Maßnahmen. Das Jugendgericht kann dadurch besser auf die persönliche Situation der Betroffenen reagieren. Ziel ist es, weitere Straftaten zu verhindern.
In der Gerichtsverhandlung leisten wir Unterstützung. Wir treten für die jungen Menschen ein und bieten zudem Unterstützung bei der Erledigung von richterlichen Anweisungen und Auflagen an.

Im Anschluss prüfen wir, ob weitere Leistungen der Jugendhilfe erforderlich sind. Auch nach dem Strafverfahren stehen wir mit Beratung und Hilfestellung zur Verfügung.

Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden:

Ansprachpartner in Datteln

Josef Kamphues
Telefon: 02363 – 91 00 9 51
Mail: josef.kamphues@skf-ostvest.de

Ansprechpartner in Waltrop

Arne Högger
Teamkoordinator Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02309 – 60 78 0 26
Handy: 0176 – 20 44 26 01
Mail: arne.hoegger@skf-ostvest.de